Egal,ob
Sie nur zur Blutabnahme zu Ihrem Hausarzt möchten
oder
vielleicht einen längeren Krankenhausaufenthalt
in
Bremen , Hamburg oder Hannover antreten müssen.
Sie
planen einen Kuraufenthalt ?
Wir fahren Sie hin und holen Sie selbstverständlich
auch wieder ab.
Wenn
die Fahrten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet
werden sollen,muss bei allen Fahrten zu einer ambulanten
Behandlung zwingend eine GENEHMIGUNG
(nicht zu verwechseln mit der Befreiung)
von ihrer Krankenkasse eingeholt werden.
Zu ambulanten Behandlungen zählen seit 1.Juli
2008
auch ambulante Augen OP's.
Liegt
ihnen eine Befreiung Ihrer Krankenkasse vor,
so rechnen wir die Fahrt(en) komplett mit Ihrer Krankenkasse
ab,
ihre Zuzahlung entfällt dann.
Bitte
legen Sie uns Ihre Befreiung bei jeder Fahrt vor.
Wir sind leider von den Krankenkassen angewiesen,
die Befreiung bei jeder Fahrt zu kontrollieren und
auf Ihrer
"Verordnung zur Krankenbeförderung "
zu quittieren.
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